Mediation ist ein vertrauliches und strukturiertes Verfahren, bei dem die Parteien mit Hilfe eines oder mehrerer Mediatoren freiwillig und eigenverantwortlich eine einvernehmliche Beilegung ihres Konfliktes anstreben.
Neben den Aspekten des Prozesses (Phasenmodell) der außergerichtlichen Streitbei-legung ist es Wichtig auch den räumlichen Rahmen zu ermöglichen, um in einer angenehmen Arbeitsumgebung den Konflikt effektiv zu besprechen. Beides ist die Aufgabe des Mediators dafür zu sorgen.
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Eröffnung/Arbeitsbündnis
Vorstellung aller Beteiligten. Der Mediationsprozess wird erklärt, die Erwartungen erfragt und geprüft, ob das Verfahren geeignet ist. Organisatorische Details werden besprochen und Verhaltensregeln festgelegt.
Sichtweisen/Konfliktdarlegung und Themensammlung
Die Konfliktparteien schildern ausführlich ihre Sichtweise auf den vorhandenen Konflikt. Der Mediator sammelt, fasst zusammen, stellt Gemeinsamkeiten und Differenzen fest, visualisiert die Gegebenheiten, zB. am Flipchart oder am Whiteboard und arbeitet mit den Konfliktparteien die Themen heraus, die zu klären sind und in welcher Reihenfolge.
Hintergründe
Konflikterhellung - "Was ist der Konflikt hinter dem Konflikt?" Was sind die Interessen und Bedürfnisse der Medianten unter der Oberfläche (Verhalten / Motiv). Der Mediator unterstützt die Konfliktparteien darin, die Interessen und Bedürfnisse hinter ihren Positionen zu erkennen. Dadurch ist es für die Konfliktparteien einfacher, Verständnis zu entwickeln. Auf dieser Basis ist es möglich, eine gemeinsam getragene Lösung zu entwickeln.
Problemlösung
Erarbeitung von Lösungsoptionen durch die Medianten selbst. Der Mediator bezieht nicht Stellung. Für jedes Thema werden verschiedenen Lösungsoptionen durch die Konfliktparteien gesammelt und anschließend bewertet. Erst wenn alle Konfliktparteien eine für sie zufriedenstellende und machbare Lösung gefunden haben, mündet diese schließlich in einer Abschlussvereinbarung.
Einigung
Einigung und Abschlussvereinbarung, gegebenenfalls von Anwälten überprüft oder formuliert. Der Mediator fasst alle beschlossenen Vereinbarungen in einer Abschluss-vereinbarung zusammen. Diese wird von den Beteiligten unterschrieben und gilt als verbindlich. Gegebenenfalls ist eine parteiliche Beratung durch einen Rechtsanwalt nötig.
Freiwilligkeit
Alle am Mediationsprozess beteiligten Personen haben das Recht, ohne Angaben von Gründen, abzubrechen.
Eigenverantwortlichkeit
Die Konfliktparteien bestimmen die Themen der Mediation und entscheiden zusammen, welche Themen bearbeitet werden und zu einer Lösung geführt werden.
Vertraulichkeit
Alle Inhalte der Mediationssitzung werden streng vertraulich behandelt. Alle Beteiligten verpflichten sich zur Schweigepflicht.
Allparteilichkeit
Mediation ist ein zukunfts- und lösungsorientiertes Verfahren. Es geht nicht darum Schuldige zu benennen oder eine Schlichtung herbeizuführen. Der Mediator setzt sich gleichermaßen für die Interessen der Konfliktparteien ein.
Offenheit
Die Konfliktparteien legen alle für die Mediation notwendigen Informationen offen. Der Mediator achtet darauf, dass alle Parteien zu den Details ausreichend informiert sind, gegebenenfalls unter Hinzuziehung von externen Fachkräften.